Wohneigentum in der Erbengemeinschaft

Wohneigentum in der Erbengemeinschaft

Wenn ein Mensch stirbt und er sein Vermögen mehreren Personen hinterlässt, bilden diese Erben zusammen eine Erbengemeinschaft. Hat der Erblasser vor seinem Tod ein Testament oder einen Erbvertrag unterzeichnet, dann sind die Erben in diesem Dokument bestimmt. Wenn nicht, entscheidet die gesetzliche Erbfolge, wer erbt und auch wer bei mehreren Erben Teil der Erbengemeinschaft ist. Wie sieht die Erbberechtigung bei Wohneigentum aus? Welche Pflichten und Rechte gelten für Erbgemeinschaften? Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen kurzen Überblick, was Sie zugunsten Ihrer Immobilie beachten sollten.

Wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt, bildet sich eine Erbengemeinschaft. Im Schweizer Erbrecht wird unterschieden in Formen zwischen der fortgesetzten, der reduzierten und der Erben-Gemeinderschaft, das heisst bei letzterer Bezeichnung, dass die Erbteilung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Eine Gemeinderschaft vertritt die gemeinsamen Interessen am Vermögen.

Bei einer Erbengemeinschaft sind alle Teilnehmer dazu verpflichtet, den Nachlass bis zur vollständigen Erbteilung gemeinsam zu verwalten. Die Erben einer Erbengemeinschaft haften ebenfalls gemeinsam für die Schulden des Erblassers. Bei der Steuer ist es wichtig zu wissen, dass die Erbengemeinschaft nicht zusammen besteuert wird, sondern jeder Erbe einzeln.

Formen der Erbengemeinschaft

Welche Form der Erbengemeinschaft im Einzelnen entsteht, ist mit den rechtlichen Umständen verbunden.

Welche Rechte und Pflichten hat die Erbengemeinschaft?

Alle Miterben haben dieselben Rechte und Pflichten, dies sind in Art. 602 ZGB und Art. 604 ZGB geregelt. Wenn ein Erblasser einem Erben einen Gegenstand aus der Erbschaft zugewiesen hat, ist dieser bis zur abgeschlossenen Erbteilung Eigentum der gesamten Gemeinschaft.

Was geschieht mit einer geerbten Liegenschaft?

Wie eine Erbengemeinschaft eine Immobilie nutzen kann, hängt vom gemeinsamen Entscheiden ab. Dafür stehen drei Möglichkeiten offen: Verkauf, Vermietung oder das Erbe ausschlagen. Die Immobilie zu verkaufen ist ein bewährtes Mittel, welches zur Auflösung der Erbengemeinschaft führt. Sollte die Immobilie vermietet werden, bleibt dieses Eigentum der Erbengemeinschaft. Ein Erbe auszuschlagen ist dann sinnvoll, wenn eine Verschuldung droht.

Uneinig – was dann?

Wenn die Mehrheit der Erbengemeinschaft die Immobilie verkaufen möchte, jedoch ein Erbe dem Verkauf nicht zustimmen kann, bleibt die Immobilie im Besitz der Erbengemeinschaft. Für einen Verkauf müssen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft einverstanden sein. Diese kann auch nicht sofort über ein Erbe verfügen und muss so lange zuwarten, bis die zuständige Behörde die Erbscheine ausgestellt hat.

Vorteile der Liegenschaftenschätzung

Wenn eines der Mitglieder einer Erbengemeinschaft im Haus wohnen möchte und die restlichen Mitglieder einverstanden sind, sollte der Verkehrswert eines Hauses oder einer Wohnung geschätzt werden. Nur so kann eine gerechte Aufteilung an die Erben garantiert werden. Hier lohnt sich der Gang zum Immobilienmakler, der mit Fachwissen zu aktuellen Fragen berät. Sind sich die Parteien nicht einig oder schwelt ein Konflikt in der Familie, sollte Rechtsberatung beigezogen werden. Solche Fälle sind erfahrungsgemäss mit hohem Zeitaufwand und Kosten verbunden.

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